Antrag - Gutachten - Kosten

Antrag Heilpädagogische Frühförderung

Heilpädagogische Frühförderung erfolgt auf Antragstellung im Rahmen einer Beratung durch den Kinderarzt, die Ärztin/ den Arzt des Gesundheitsamtes, eine unserer Frühförderfachkräfte bzw. im Rahmen der offenen Beratung. Nachfolgend findet im Gesundheitsamt eine Diagnostik und Gutachtenerstellung mit Förder- und Behandlungsplanung statt.

Antrag Komplexleistung

Ein Antrag auf Komplexleistung erfolgt über eine Überweisung des Kinderarztes in die Früherkennungsstelle (FEST) des Sozialpädiatrischen Institutes. Auch hier werden Eltern mit ihrem Kind zu einer interdisziplinären Diagnostik eingeladen. Ein Gutachten sowie ein Förder- und Behandlungsplan wird bei einem entsprechenden Förderbedarf erstellt.

Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht, alle Dokumentationen und Berichte dem Datenschutz.

Die Gutachten entscheiden über die Notwendigkeit einer Frühfördermaßnahme, die auf Grundlage des SGB VIII bzw. IX finanziert wird.

Sämtliche Maßnahmen sind kostenfrei.